Bitcoin Sportwetten in der Schweiz: Was das Geldspielgesetz wirklich erlaubt
Ladevorgang...
Vor drei Jahren hat mir ein Bekannter aus Zürich erzählt, er wette seit Monaten mit Bitcoin bei einem karibischen Buchmacher — und das völlig ohne schlechtes Gewissen. «Ist ja nicht verboten», meinte er. Ich hab ihn gefragt, ob er das Geldspielgesetz gelesen hat. Er hat gelacht. Genau dieses Lachen höre ich oft, wenn ich mit Schweizer Sportwettern über die Rechtslage spreche. Die meisten haben eine vage Vorstellung davon, was erlaubt ist und was nicht — aber die Details? Die kennt fast niemand.
Dabei sind die Details entscheidend. Der Schweizer Wettmarkt bewegt jährlich über eine Milliarde Franken an legalem Umsatz, und ein wachsender Teil davon fliesst inzwischen über Kryptowährungen. Der globale Markt für Krypto-Sportwetten erreichte 2026 bereits 12,59 Milliarden Dollar und wird bis Ende 2026 auf über 14 Milliarden Dollar prognostiziert. Die Schweiz steht dabei in einer besonderen Position: Sie hat mit dem DLT-Gesetz seit August 2021 eine der fortschrittlichsten Blockchain-Regulierungen der Welt — gleichzeitig verbietet das Geldspielgesetz faktisch jeden Anbieter ohne Schweizer Lizenz.
Dieser Widerspruch zwischen Innovationsoffenheit und restriktiver Glücksspielregulierung ist das zentrale Thema dieser Analyse. Ich nehme das BGS auseinander, erkläre die Rolle der GESPA, zeige, wo die FINMA ins Spiel kommt, und ordne ein, was die laufende BGS-Evaluation für Bitcoin-Wetten bedeuten könnte. Keine Allgemeinplätze, keine vagen Aussagen — sondern die konkreten Gesetzesartikel und ihre Konsequenzen für alle, die in der Schweiz mit Krypto auf Sport wetten wollen oder darüber nachdenken.
Das Geldspielgesetz (BGS) und Online-Sportwetten
Ich erinnere mich noch an die Abstimmung im Juni 2018. Die Schweiz stimmte mit 72,9 Prozent für das neue Geldspielgesetz — ein Erdrutschsieg, den selbst Befürworter nicht erwartet hatten. Seit dem 1. Januar 2019 gilt dieses Gesetz, und es hat den Schweizer Wettmarkt grundlegend umgekrempelt. Was viele nicht realisieren: Das BGS wurde explizit mit dem Ziel geschrieben, den inländischen Markt zu schützen und ausländische Online-Anbieter auszusperren.
Das BGS unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Geldspielen: Spielbankenspiele und Grossspiele. Sportwetten fallen unter die Grossspiele, geregelt in den Artikeln 21 bis 28. Entscheidend ist Artikel 22: Nur Veranstalter von Grossspielen mit einer interkantonalen Bewilligung dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Online-Sportwetten sind seit 2019 erlaubt — aber ausschliesslich durch die beiden lizenzierten Veranstalter Swisslos und Loterie Romande, die gemeinsam das Sportwetten-Angebot Sporttip betreiben.
Für Bitcoin-Wetten ergibt sich daraus eine klare Situation: Kein einziger Krypto-Buchmacher besitzt eine Schweizer Grossspiel-Bewilligung. Sporttip akzeptiert keine Kryptowährungen. Wer also bei einem internationalen Bitcoin-Buchmacher wettet, nutzt einen Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung hat — und das BGS ist hier unmissverständlich. Artikel 86 verbietet es, Spiele durchzuführen oder zu vermitteln, die nach BGS bewilligungspflichtig sind, ohne die entsprechende Bewilligung zu besitzen.
Was das BGS allerdings nicht tut: Es bestraft die Spieler selbst nicht direkt. Es gibt keinen Paragrafen, der das Platzieren einer Wette bei einem nicht lizenzierten Anbieter unter Strafe stellt. Die Sanktionen richten sich gegen die Veranstalter, nicht gegen die Teilnehmer. Das ist ein wichtiger Unterschied, den ich in sieben Jahren Analyse dieses Marktes immer wieder betonen muss — und der oft missverstanden wird. Die Nutzung eines nicht lizenzierten Buchmachers ist nicht strafbar, aber die Infrastruktur, die den Zugang ermöglicht, kann gesperrt werden. Das BGS sieht in Artikel 86 Absatz 3 die Möglichkeit vor, den Zugang zu nicht bewilligten Online-Spielangeboten durch DNS-Sperren zu blockieren.
Die Bundesverfassung selbst, Artikel 106 Absatz 6, legt fest, dass die Nettoeinnahmen aus Sportwetten vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden müssen. Dieses Verfassungsprinzip erklärt, warum die Schweiz so restriktiv reguliert: Jeder Franken, der bei einem ausländischen Buchmacher landet, fehlt im System der gemeinnützigen Verteilung. Die zusammengerechneten Abgaben von Loterie Romande und Swisslos betrugen 2026 rund 850 Millionen Franken — Geld für Sport, Kultur und Soziales, das durch den Abfluss zu Offshore-Anbietern direkt gefährdet wird.
Für Krypto-Sportwetter in der Schweiz bedeutet das: Die rechtliche Grauzone, in der sie sich bewegen, ist schmaler, als die meisten denken. Das Gesetz zielt zwar nicht auf sie persönlich, aber das gesamte System ist darauf ausgerichtet, genau diese Nutzung zu unterbinden.
Dabei gibt es einen Punkt, den ich in Diskussionen über die Legalität immer wieder hervorheben muss: Die fehlende Strafbarkeit des Spielers ist kein Freibrief. Die Schweizerische Bundesverfassung verankert das Schutzziel des Geldspielsystems auf höchster Ebene, und die politische Mehrheit steht hinter diesem Modell. Im Vergleich zu Ländern wie Grossbritannien, wo Dutzende lizenzierte Anbieter konkurrieren, oder Deutschland, wo das Glücksspielstaatsvertrag-System seit 2021 private Lizenzen vergibt, bleibt die Schweiz beim Monopolansatz. Swisslos und Loterie Romande sind nicht nur historische Relikte — sie sind bewusst gewählte Instrumente einer Regulierungsstrategie, die den Spielerschutz und die Umverteilung der Einnahmen über den Wettbewerb stellt. Diese Strategie funktioniert im physischen Bereich gut: Über 1,5 Millionen Schweizer nehmen regelmässig an Geldspielen teil, und das System der gemeinnützigen Verteilung ist etabliert. Im digitalen Bereich — und besonders im Krypto-Bereich — stösst es an seine Grenzen.
GESPA: Wer kontrolliert den Schweizer Wettmarkt?
Als ich 2022 zum ersten Mal versuchte, eine offizielle Stellungnahme zu Bitcoin-Sportwetten zu bekommen, landete ich bei der Comlot — der interkantonalen Lotterie- und Wettkommission. Heute heisst diese Behörde GESPA, Geschäftsstelle der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz, und sie ist die zentrale Aufsichtsbehörde für Grossspiele in der Schweiz. Die Namensänderung war kein Zufall — sie spiegelt eine Neuorganisation wider, die der Behörde mehr Kompetenz und Sichtbarkeit geben soll.
Patrik Eichenberger, stellvertretender Direktor der GESPA, bringt die Grössenordnung auf den Punkt: Jährlich wird in der Schweiz mit legalen Sportwetten über eine Milliarde Franken umgesetzt. Das ist die Zahl, die den Rahmen vorgibt. Die GESPA überwacht, ob die lizenzierten Veranstalter — also Swisslos und Loterie Romande — die gesetzlichen Auflagen einhalten. Dazu gehören Spielerschutz, Geldwäschereibekämpfung und die korrekte Abführung der Abgaben.
Gegenüber ausländischen Anbietern hat die GESPA allerdings ein strukturelles Problem. Manuel Richard, damals noch bei der Comlot, formulierte es im SRF Kassensturz so direkt wie selten ein Behördenvertreter: Das ist klar illegal — aber wenn die Server im Ausland stehen, können wir in der Regel nichts dagegen machen. Diese Aussage ist Jahre alt, aber sie beschreibt die Realität 2026 immer noch treffend.
Die GESPA führt eine Liste blockierter Domains und kann beim BAKOM die Sperrung beantragen. Bis heute sind mehrere hundert Domains gesperrt. Doch die Effektivität dieser Sperren ist begrenzt: VPN-Nutzung umgeht sie trivial, und Krypto-Buchmacher operieren oft unter wechselnden Domains. Dazu kommt, dass Blockchain-basierte Wettplattformen ohne zentralen Server arbeiten können — was die traditionellen Durchsetzungsinstrumente weiter untergräbt.
Neben der Sperrfunktion hat die GESPA eine zweite, weniger beachtete Rolle: Sie koordiniert die Aufsicht über den Spielerschutz bei Grossspielen. Das umfasst die Überprüfung der Sozialkonzepte von Swisslos und Loterie Romande, die Kontrolle der Werbemassnahmen und die Zusammenarbeit mit kantonalen Behörden. Im Kontext von Krypto-Wetten ist dieser Aufsichtsbereich besonders relevant, weil die GESPA die Diskrepanz zwischen reguliertem und unregulierten Markt dokumentiert — und damit die Grundlage für politische Entscheidungen liefert, etwa bei der BGS-Evaluation.
Am 7. Januar 2026 trat ein neues Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein in Kraft: die gegenseitige Anerkennung von Spielersperrlisten. Die Auswirkungen waren massiv — Liechtensteiner Casinos berichteten von einem Umsatzrückgang von 85 Prozent, weil ein grosser Teil ihrer Kundschaft aus der Schweiz stammte und nun gesperrt war. Dieses Abkommen zeigt, dass die Schweiz bereit ist, bilaterale Hebel zu nutzen, um ihren Spielerschutz durchzusetzen. Ob ähnliche Mechanismen gegen Krypto-Buchmacher greifen können, ist eine offene Frage — aber die Richtung ist klar.
FINMA und Kryptowährungen: Wo Sportwetten ins Bild passen
Wenn ich auf Konferenzen über Krypto-Sportwetten in der Schweiz spreche, kommt irgendwann immer die Frage: «Und was sagt die FINMA dazu?» Die Antwort ist komplizierter, als die meisten erwarten — denn die FINMA reguliert nicht direkt Sportwetten. Ihre Zuständigkeit liegt bei Finanzmarktakteuren: Banken, Versicherungen, Wertpapierhändlern und eben auch Unternehmen, die mit Kryptowährungen arbeiten. Aber genau an dieser Schnittstelle wird es für Bitcoin-Sportwetter relevant.
Das DLT-Gesetz — das Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register — ist seit August 2021 in Kraft. Es hat die Schweiz zu einem der regulatorisch klarsten Standorte für Blockchain-Unternehmen weltweit gemacht. Das Gesetz schuf unter anderem die Möglichkeit, DLT-Handelsplattformen zu betreiben, und regelte die rechtliche Einordnung von Token. Für Sportwetten direkt änderte es nichts — das BGS blieb unberührt. Aber es schuf die Grundlage dafür, dass Krypto-Unternehmen in der Schweiz legal operieren können, was die paradoxe Situation verschärft: Du kannst in der Schweiz legal einen Krypto-Exchange betreiben, aber nicht legal mit dieser Krypto bei einem nicht lizenzierten Buchmacher wetten.
Entscheidend für Bitcoin-Sportwetter ist die FINMA-Identifikationspflicht. Die Behörde hat den Schwellenwert für die Identifikation bei Krypto-Transaktionen auf 1000 Franken gesenkt — deutlich niedriger als die 5000 Franken, die für klassische Finanztransaktionen gelten. Wer also an einem SBB-Automaten oder über eine Schweizer Börse Bitcoin kauft, um damit bei einem Buchmacher einzuzahlen, hinterlässt ab 1000 Franken eine nachverfolgbare Identifikationsspur. Die vermeintliche Anonymität von Bitcoin-Wetten endet in der Schweiz also nicht erst beim Buchmacher, sondern bereits beim Kauf der Kryptowährung.
Die FINMA beobachtet den Krypto-Markt aktiv und hat in der Vergangenheit mehrfach Unternehmen sanktioniert, die ohne Bewilligung Finanzdienstleistungen anboten. Für Krypto-Buchmacher, die Schweizer Kunden akzeptieren, könnte das relevant werden — insbesondere wenn sie Einlagen entgegennehmen, die als bankähnliche Tätigkeit eingestuft werden könnten. Die Abgrenzung ist allerdings unklar, und die FINMA hat sich bisher nicht explizit zu Sportwetten-Plattformen geäussert.
Was bleibt, ist ein regulatorisches Patchwork: Das BGS verbietet nicht lizenzierte Wettanbieter, die FINMA reguliert die Krypto-Infrastruktur, und das DLT-Gesetz legitimiert die Technologie selbst. Für Spieler entsteht daraus eine Situation, in der jede einzelne Handlung — Bitcoin kaufen, transferieren, einsetzen — von unterschiedlichen Regulierungen berührt wird. Diese Fragmentierung ist kein Schweizer Sonderproblem, aber sie ist in kaum einem anderen Land so deutlich spürbar, weil die Schweiz bei Blockchain-Regulierung so weit vorne liegt und bei Glücksspielregulierung so restriktiv bleibt.
Ein Aspekt, der oft übersehen wird: Die FINMA-Identifikationspflicht bei 1000 Franken gilt auch für Transaktionen an SBB-Automaten, über die viele Schweizer ihren ersten Bitcoin-Kauf tätigen. Wer also 1500 Franken in Bitcoin kauft, um sie anschliessend bei einem Buchmacher einzuzahlen, muss sich identifizieren — und diese Identifikation ist für die Behörden nachvollziehbar. Die Idee, dass Bitcoin-Wetten in der Schweiz vollständig anonym ablaufen, hält der Realität nicht stand. Die Kette der Nachverfolgbarkeit beginnt nicht erst beim Buchmacher, sondern beim Erwerb der Kryptowährung im Schweizer Finanzsystem.
Ausländische Bitcoin-Buchmacher: Was Schweizer Spieler wissen müssen
Ein Detail, das mich immer wieder überrascht: Über 70 Prozent des Schweizer Sportwetten-Umsatzes laufen noch immer über stationäre Verkaufsstellen — Kioske, Tabakläden, Lottoannahmestellen. Nicht online, nicht mobil, sondern physisch an der Theke. Das zeigt, wie anders der Schweizer Markt strukturiert ist als etwa der britische oder der deutsche. Sporttip dominiert den legalen Markt, und das Online-Segment wächst langsam. Doch parallel dazu hat sich ein Parallelmarkt etabliert, auf dem internationale Bitcoin-Buchmacher um Schweizer Kunden werben.
Diese Anbieter — meist auf Curaçao, in Costa Rica oder ohne erkennbare Lizenz registriert — operieren aus Schweizer Sicht in einer Illegalität, die paradoxerweise kaum Konsequenzen hat. Das BGS richtet seine Sanktionen gegen die Veranstalter, nicht gegen die Spieler. Die GESPA kann DNS-Sperren beantragen, aber jeder halbwegs technikaffine Nutzer umgeht diese mit einem VPN in Sekunden. Bitcoin-Buchmacher verschärfen dieses Problem, weil sie oft ohne traditionelle Zahlungsinfrastruktur auskommen — keine Bankverbindung, die gesperrt werden könnte, keine Kreditkartentransaktion, die ein Schweizer Finanzinstitut blockieren würde.
Aus Spielerperspektive gibt es konkrete Risiken, die über die juristische Grauzone hinausgehen. Erstens: Kein Schweizer Gericht wird bei einem Streit mit einem Curaçao-lizenzierten Buchmacher helfen. Das ist keine theoretische Überlegung — ich kenne Fälle, in denen Schweizer Spieler vierstellige Beträge bei Offshore-Anbietern verloren haben und keinerlei Rechtsmittel hatten. Zweitens: Die Spielerschutzmechanismen, die das BGS vorschreibt — Einzahlungslimits, Selbstsperren, Früherkennungssysteme — existieren bei vielen Krypto-Buchmachern nicht oder nur rudimentär. Drittens: Die Verifizierungspflichten, die in der Schweiz ab 1000 Franken greifen, gelten bei Offshore-Anbietern nicht — was kurzfristig bequem erscheint, aber bei Auszahlungsproblemen zum Nachteil wird, weil der Spieler keine nachweisbare Geschäftsbeziehung hat.
Der praktische Zugang ist trotzdem niedrigschwellig. Die meisten internationalen Krypto-Buchmacher akzeptieren Schweizer Kunden ohne IP-Beschränkung, und die Registrierung dauert selten länger als zwei Minuten. Genau diese Diskrepanz zwischen einfachem Zugang und fehlender rechtlicher Absicherung macht das Thema so relevant — und genau deshalb ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen von Bitcoin-Wetten in der Schweiz vollständig zu verstehen, bevor man sich für einen Anbieter entscheidet.
Ein weiterer Aspekt, den ich in der Praxis häufig sehe: Schweizer Spieler unterschätzen die Bedeutung der Lizenzjurisdiktion. Eine Curaçao-Lizenz und eine Malta-Gaming-Authority-Lizenz sind nicht das Gleiche — weder im Spielerschutz noch in der Beschwerdemöglichkeit noch in der Kapitalsicherung. Doch bei den meisten Krypto-Buchmachern, die Schweizer Kunden ohne Einschränkung akzeptieren, handelt es sich um Curaçao-lizenzierte Anbieter oder solche ganz ohne nachprüfbare Lizenz. Die Entscheidung, bei welchem Anbieter man wettet, ist damit nicht nur eine Frage der Quoten und Boni — sondern eine Frage des Risikomanagements, bei der die Lizenz eine zentrale Rolle spielt.
Die BGS-Evaluation 2026-2026: Was sich ändern könnte
Im Mai 2026 veröffentlichten drei Schweizer Krypto-Organisationen ein gemeinsames Manifest zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz, in dem sie forderten, die FINMA solle die Innovationsförderung wieder als strategisches Ziel aufnehmen und über Fortschritte berichten. Dieser Vorstoss kam nicht aus dem Vakuum — er fiel in eine Phase, in der das BGS seine erste offizielle Evaluation durchläuft. Der Bundesrat hat diese Evaluation eingeleitet, um zu prüfen, ob das seit 2019 geltende Gesetz seine Ziele erreicht hat und wo Anpassungsbedarf besteht.
Kryptowährungen wurden bei der Verabschiedung des BGS 2018 nicht thematisiert. Das Gesetz kennt weder den Begriff «Blockchain» noch «Token» oder «Krypto». Diese Lücke ist kein Zufall, sondern ein Abbild der damaligen Prioritäten: Es ging um die Kanalisierung des Online-Marktes und die Sperrung ausländischer Anbieter, nicht um technologische Innovation. Die BGS-Evaluation bietet die erste Gelegenheit, diese Lücke offiziell zu adressieren. Dabei muss der Gesetzgeber auch berücksichtigen, dass der Krypto-Sportwettenmarkt global auf über 14 Milliarden Dollar geschätzt wird und damit eine Grösse erreicht hat, die sich nicht mehr als Randphänomen abtun lässt.
Die konkreten Fragen, die sich stellen, berühren mehrere Ebenen. Wird das BGS um kryptospezifische Bestimmungen erweitert? Könnte es eine eigene Lizenzkategorie für Krypto-Wettanbieter geben, analog zu den DLT-Handelssystemen im Finanzmarktrecht? Oder wird der Gesetzgeber den Weg der technologieneutralen Regulierung wählen — wie das Manifest fordert — und darauf verzichten, kryptospezifische Regeln zu schaffen? Die Antworten auf diese Fragen haben direkte Konsequenzen für jeden, der in der Schweiz mit Bitcoin wettet oder dies plant. Die steuerlichen Aspekte von Bitcoin-Wettgewinnen sind dabei ein Bereich, in dem die Evaluation besonders viel verändern könnte.
Meine Einschätzung, basierend auf sieben Jahren Beobachtung dieses Marktes: Eine vollständige Liberalisierung für Krypto-Buchmacher ist unwahrscheinlich. Das Monopolmodell der Schweiz — mit Swisslos und Loterie Romande als einzigen Anbietern — ist politisch fest verankert, weil es direkt an die gemeinnützige Verwendung der Einnahmen gekoppelt ist. Wahrscheinlicher ist eine Verschärfung der technischen Sperrmassnahmen, möglicherweise ergänzt durch Ansätze, die die Nachverfolgbarkeit von Krypto-Transaktionen im Wettkontext verbessern. Was auch immer kommt: Die Evaluation wird den Rahmen für Bitcoin-Sportwetten in der Schweiz auf Jahre hinaus definieren.
Spielerschutz und Sperrlisten bei Krypto-Wetten
Das Schweizer Sperrsystem gehört zu den strengsten in Europa, und das Abkommen mit Liechtenstein hat 2026 gezeigt, wie ernst es die Behörden damit meinen. Doch bei Bitcoin-Buchmachern stösst dieses System an seine Grenzen. Die nationale Sperrliste, die von lizenzierten Anbietern abgeglichen werden muss, erreicht Offshore-Plattformen schlicht nicht. Ein Spieler, der sich bei Sporttip hat sperren lassen, kann sich bei einem Krypto-Buchmacher problemlos registrieren — oft ohne jede Identitätsprüfung.
Das ist nicht nur ein theoretisches Problem. Die Spielsuchtforschung zeigt, dass gerade der niedrigschwellige Zugang zu nicht regulierten Plattformen für gefährdete Spieler ein erhöhtes Risiko darstellt. Die Anonymität, die Bitcoin-Buchmacher als Vorteil vermarkten, wird für Spieler mit problematischem Verhalten zum Nachteil: Keine Einzahlungslimits, die greifen. Keine Früherkennungssysteme, die auffällige Muster erkennen. Keine Möglichkeit, sich wirksam selbst auszuschliessen.
Meine Position als Analyst ist hier klar: Die technologischen Vorteile von Bitcoin-Sportwetten — Geschwindigkeit, niedrige Gebühren, globale Verfügbarkeit — dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Fehlen von Spielerschutzmechanismen ein strukturelles Problem darstellt. Wer sich für Bitcoin-Wetten entscheidet, übernimmt eine Eigenverantwortung, die bei lizenzierten Anbietern teilweise die Regulierung übernimmt.
In der Schweiz leben rund 1,5 Millionen aktive Spieler bei einer Gesamtbevölkerung von 8,6 Millionen. Das ist keine marginale Gruppe, und die gesellschaftliche Verantwortung, die mit der Regulierung dieses Marktes einhergeht, ist real. Die Frage, ob die BGS-Evaluation hier neue Lösungsansätze hervorbringt, wird massgeblich davon abhängen, ob der Gesetzgeber die technologische Realität anerkennt oder weiterhin auf Sperren setzt, die Bitcoin-Nutzer in der Praxis kaum erreichen. Eine Möglichkeit wäre, den Zugang zu Spielerschutztools — etwa Einzahlungslimits und Selbstsperren — auch für Nutzer von Offshore-Plattformen zu erleichtern, etwa durch zentrale, plattformunabhängige Sperrsysteme. Ob der politische Wille dafür vorhanden ist, wird sich zeigen.
